| Kursnummer: |
PRX 300-06 |
| Typ: |
Weiterbildungen |
| Kursbeginn: |
13.09.2027 |
| Form: |
online + hybrid |
| Gesamtgebühr: |
2.390,00 Euro |
staatlich anerkannte Weiterbildung gem. §55 Abs. 2 AVPfleWoqG!
Praxisanleitung in der Pflege
Die vielfältigen Aufgabenbereiche der Wissensvermittlung stellen die Akteure, auch nach Einführung der Generalistik, vor neuen Herausforderungen. In dieser Weiterbildung werden die Absolventen*innen befähigt, anhand der Kompetenzorientierung, mit Hilfe der berufspädagogischer Konzepte, Handlungsmuster im pflegefachlichen Kontext zu vermitteln und zu bewerten.
Die Weiterbildung ist auf ca. neun Monate, berufsbegleitend ausgelegt. Die Seminareinheiten finden regelmäßig in Blöcken, je drei bis fünf Tage, 9.00-16.00 Uhr, in virtueller Präsenz, online via zoom sowie hybrid (je nach landesrechtlichen Vorgabe) in einem Abstand von vier bis sechs Wochen statt. Die Weiterbildung umfasst insgesamt 300 Stunden. Fehlzeitenanteil beträgt maximal 10 Prozent der Gesamtstunden.
Die hybriden Präsenztage finden
in Kreis Düren (NRW) statt.
Die inhaltliche Ausgestaltung der Weiterbildung orientiert sich an der Empfehlung für die Weiterbildung zur Praxisanleitung der Deutschen Krankenhausgesellschaft vom 14./15.03.2022, der empfehlenden Richtlinie der Pflegekammer NRW und den Vorgaben des AVPfleWoqG Bayern.
Die Weiterbildung besteht aus sechs Modulen:
- Modul 1: In der Praxisanleitung auf ethischer sowie pflege -und bezugswissenschaftlicher Basis handeln
- Modul 2: Lernen
- Modul 3: Professionelle Identität entwickeln
- Modul 4: Lehr- und Lernprozesse in der Praxisanleitung gestalten
- Modul 5: Formative und summative Bewertungen sowie praktische Prüfungen gestalten
- Modul 6: Ausbildungsprojekte in der Praxis planen und durchführen
113131113113.09.2027 -17.09.2027
11.10.2027 – 15.10.2027
08.11.2027 – 12.11.2027
06.12.2027 – 10.12.2027
17.01.2028 -20.01.2028
14.02.2028 – 17.02.2028
20.03.2028 – 22.03.2028
24.04.2028 – 27.04.2028
17.05.2028 – 19.05.2028
An der Weiterbildung kann teilnehmen, wer
- die Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung nach den §§ 1, 58 oder 64 PflBG inne hat und
- mindestens eine einjährige Tätigkeit in diesem Berufsfeld aufweist.
Prüfungsformen und Leistungsnachweise beinhalten:
- 1. Eine OSCE-Prüfung (objective structured clinical examination) mit einer Dauer von mindestens 30 Minuten
- 2. Eine Projektarbeit und die Erstellung eines schriftlichen Projektberichts in einem Umfang von 15 -20 Seiten.
- 3. Eine mündliche Abschlussprüfung (Kolloquium) in Form einer Präsentation der Projektarbeit und einem Fachgespräch mit einer Dauer von 30 Minuten
Hinweis:
Jura-Pflegeseminare übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzung bei den Teilnehmenden ergeben. Dies gilt auch für den Fall, dass Kostenträger oder zuständige Behörden aufgrund landesspezifischer Besonderheiten und Regelungen im Bundesland des Auftragsgebers im Nachgang der Teilnahme das erworbene Zertifikat nicht anerkennen. Die Sicherstellung der persönlichen Erfüllung anerkennungsrelevanter landesspezifischer Kriterien obliegt dem Auftraggeber.