AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen den Teilnehmenden bzw. den Kostenträgern der Fort/- Weiterbildungen und der Jura-Pflegeseminare. Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen sind. Abweichende allgemeine Geschäfts- oder Teilnahmebedingungen haben dann
keine Gültigkeit.
2. Teilnahme
1. Die Teilnahme an Veranstaltungen Jura-Pflegeseminare steht allen Interessierten aus dem Feld der Gesundheitsberufe offen.
2. In besonderen Fällen können Zugangs-, Tätigkeits- oder Leistungsvoraussetzungen vorgeschrieben sein, die der
jeweiligen Ausschreibung entnommen werden können.
3. Anmeldung
1. Für Fort- und Weiterbildungen ist eine Anmeldung nötig. Der Fort-/ bzw. Weiterbildungsvertrag kommt durch eine schriftliche Anmeldung und die Fort- oder Weiterbildungsbestätigung durch die Jura-Pflegeseminare zustande. Das Anmeldeverfahren kann variieren und ist in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung beschrieben.
2. Die Teilnehmenden erhalten innerhalb von einer Woche eine Eingangsbestätigung. Diese ist jedoch keine verbindliche Bestätigung für das Zustandekommen des Seminars.
3. Wenn Teilnehmende sich online anmelden, erhalten Sie unmittelbar eine automatisierte Eingangsbestätigung, die aber noch keine Vertragsannahme darstellt.
4. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge der Eingänge berücksichtigt.
5. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
6. Die Jura-Pflegeseminare wird Teilnehmende zeitnah benachrichtigen, falls die Veranstaltung bereits ausgebucht ist oder ausfällt.
7. Es besteht von Seiten der Teilnehmenden kein Anspruch auf eine/n bestimmte/n Dozent-/in bzw. Kursleiter/-in.
4. Beginn und Dauer
Beginn und Dauer der Veranstaltungen und die Seminarorte werden auf der Homepage (www.jura-pflegeseminare.de), innerhalb des gedruckten Fortbildungskataloges und in den jeweiligen Einzelausschreibungen veröffentlicht.
5. Teilnahmegebühren
1. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmende zur Zahlung der Veranstaltungsgebühren, bzw. muss eine
Kostenübernahme der Fort-/Weiterbildung mit seinem Arbeitgeber vereinbart haben.
2. Die Rechnungsstellung für die Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildung erfolgt vor dem ersten Kurstag.
6. Absage einer Veranstaltung durch die Jura-Pflegeseminar
Bei nicht kostendeckenden Anmeldezahlen oder fehlender Möglichkeit, ein Seminar ordnungsgemäß durchzuführen
– aus Gründen, die nicht von der Jura-Pflegeseminar zu vertreten sind –
kann eine Veranstaltung jederzeit abgesagt werden. Hierüber setzt die Jura-Pflegeseminar die angemeldete Person unverzüglich in Kenntnis.
7. Teilnahme an den Seminartagen, Fehlzeiten der Kursteilnehmenden
1. Teilnehmende verpflichten sich mit der Anmeldung, an den ausgeschriebenen Seminartagen persönlich teilzunehmen. Sollte dies krankheitsbedingt oder aus anderen dringenden Gründen nicht möglich sein, müssen Teilnehmende den Arbeitgeber über die Abwesenheit informieren, sofern der Arbeitgeber Kostenträger der Fort/- Weiterbildung ist. Die Jura-Pflegeseminar ist über das Fernbleiben in jedem Fall unverzüglich zu informieren.
2. Verspätetes Eintreffen sowie vorzeitiges Verlassen einer Fort- oder Weiterbildung wird anteilig als Fehlzeit berechnet.
3. Übersteigen die Fehlzeiten des Teilnehmenden 10 % der Gesamtstundenzahl der Fort- oder Weiterbildung, verpflichtet sich der Teilnehmende die verpassten Inhalte je nach Vorgabe der Kursleitung nachzuarbeiten oder in einem folgenden Kurs nachzuholen.
8. Nicht-Teilnahme an Prüfungen, Nicht-Bestehen der Prüfungsleistungen (Weiterbildungen)
1. Teilnehmende, die aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht in der Lage sind, an den zu den Weiterbildungen gehörigen Prüfungsleistungen teilzunehmen (Abgabe von Facharbeiten, Teilnahme an Kolloquien, praktische Prüfungen oder Präsentationen), müssen den Arbeitgeber über die Abwesenheit informieren, sofern der Arbeitgeber Kostenträger der Weiterbildung ist. Die Jura-Pflegeseminar ist unverzüglich über das Fernbleiben bei Prüfungen in Kenntnis zu setzen. In jedem Fall ist der Jura-Pflegeseminar seitens des Teilnehmenden ein ärztliches Attest über den Zeitraum der Erkrankung vorzulegen.
2. Bei nicht absolvierten oder nicht bestandenen Prüfungsbestandteilen wird dem Teilnehmenden kein Zertifikat
über die Teilnahme an der entsprechenden Weiterbildung ausgestellt. Der Teilnehmende erhält in diesem Fall eine Teilnahmebescheinigung.
3. In Absprache mit der Kursleitung kann eine fehlende Prüfungsleistung innerhalb eines angemessenen Zeitraums
(maximal jedoch innerhalb von 18 Monaten nach Zeitpunkt des ursprünglichen Prüfungstermins) nachgeholt werden.
Bei Bestehen wird dann das Zertifikat ausgestellt.
4. Für das Nachholen und Wiederholen einer Prüfungsleistung wird dem Rechnungsempfänger der Weiterbildung eine zusätzliche Prüfungsgebühr von 200 € in Rechnung gestellt.
9. Rücktritt bzw. Stornierung der Anmeldung durch die angemeldete Person oder den Kostenträger, Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmenden oder den Kostenträger
1. Storniert eine angemeldete Person oder der jeweilige Kostenträger die Anmeldung bzw. tritt von der Anmeldung zurück, so entstehen bis 2 Wochen vor Kursbeginn keine Stornierungsgebühren. Bei einer Stornierung bis 1 Woche vor Kursbeginn werden 50 % der Teilnahmekosten als Bearbeitungs- und Stornogebühr fällig, danach kann von der Jura-Pflegeseminar der Gesamtbetrag einbehalten oder nachgefordert werden. Diese Bedingungen gelten auch im Krankheitsfall und bei Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmenden oder den Kostenträger der Fort- oder Weiterbildung.
2. Ein Ersatzteilnehmer kann durch die jeweilige Einrichtung nach Absprache ohne Umbuchungsgebühr benannt werden. Der Ersatzteilnehmer muss die ggf. bestehenden Teilnahmevoraussetzungen der jeweiligen Ausschreibung erfüllen.
3. Hat die entsprechende Weiterbildung bei Abbruch der angemeldeten Person und Benennung eines Ersatzteilnehmers bereits begonnen, obliegt die Entscheidung, ob der Ersatzteilnehmer in den laufenden Kurs einsteigen kann, der Leiterin der Jura-Pflegeseminar. Sollten im laufenden Kurs bereits mehr als i.d.R. 10 % der Seminarstunden (berechnet an der Gesamtstundenzahl der Weiterbildung) stattgefunden haben oder das Nachholen der bereits stattgefundenen Stunden durch den Ersatzteilnehmer aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, muss der Ersatzteilnehmer die Weiterbildung im entsprechenden Folgekurs absolvieren.
10. Vertragslaufzeit
Die Laufzeit des Vertrages nach Ziffer 3.1 beginnt mit der Fort/- bzw. Weiterbildungsbestätigung und endet am letzten
Veranstaltungstag.
11. Außerordentliche Kündigung
Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten der Jura-Pflegeseminar ist insbesondere gegeben, wenn ein Teilnehmender die Veranstaltung nachhaltig stört, auf eine schriftliche Zahlungserinnerung keine fristgemäße Zahlung erfolgt, eine Urheberrechtsverletzung begeht oder wenn nachweislich festzustellen ist, dass das Weiterbildungsziel durch den Teilnehmenden nicht erreicht werden kann. Ein Anspruch des Teilnehmenden auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht in diesem Fall nicht.
12. Datenschutz
1. Personenbezogene Daten werden von der Jura-Pflegeseminar ausschließlich im Rahmen der Veranstaltungs- und Vertragsabwicklung unter Berücksichtigung der geltenden Bundesdatenschutzrichtlinien elektronisch gespeichert und automatisch verarbeitet.
2. Personenbezogene Daten werden über EDV unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gespeichert. Die Daten werden auch genutzt, um Kunden über Veranstaltungen der Jura-Pflegeseminar zu informieren. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zur Durchführung der Veranstaltung zulässig.
3. Während der Lehrveranstaltungen sind keine Video- und/oder Tonmitschnitte gestattet.
13. Urheberrecht
Die zur Verfügung gestellten Seminarunterlagen und verwendete Computersoftware sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt; insbesondere das Kopieren, die Veröffentlichung und die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechtsinhabers zulässig.
14. Schweigepflicht
Mit der Teilnahme an einer Fort/- Weiterbildung verpflichtet sich der Teilnehmende, über das, was in den Seminaren an persönlichen Namen und Daten der Teilnehmenden untereinander und bezogen auf Patient/-innen, Bewohner/- innen und Einrichtungen ausgetauscht wird, Stillschweigen zu bewahren.
15. Haftung
1. Soweit es sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der sonstigen vertraglichen Abreden nichts anderes ergibt, haftet die Jura-Pflegeseminar bei der Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
2. Auf Schadensersatz haftet die Jura-Pflegeseminar – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Jura-Pflegeseminar für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung der Jura-Pflegeseminar jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine davon unabhängige Garantie übernommen wurde.
4. Für den Verlust von Gegenständen der Teilnehmenden bei der An- und Abreise sowie während einer Veranstaltung kann die Jura Pflegeseminar keinen Ersatz leisten, es sei denn, der Verlust ist auf ein pflichtwidriges Verhalten der Jura-Pflegeseminar im vorgenannten Sinne zurückzuführen. Wir weisen darauf hin, dass die Bildungsstätte öffentlich zugänglich ist und deshalb Teilnehmenden die von ihnen mitgebrachten Gegenstände nicht unbeaufsichtigt lassen dürfen.
5. Außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen, erhebliche Verkehrsstörungen, Krankheit des/der Referent/ in sowie sonstige Fälle von höherer Gewalt, die die Jura-Pflegeseminar nicht zu vertreten hat, befreien für die Dauer ihrer Auswirkung von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist die Jura-Pflegeseminar nicht zum Schadensersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet. Für ausgefallene Seminare oder Weiterbildungstage bietet die Jura-Pflegeseminar Ersatztermine an.
16. Sonstiges
1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Die Veranstaltungen der Jura-Pflegeseminar finden in unterschiedlichen Tagungshäusern und Veranstaltungsstätten statt. Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte ist zu beachten.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” ganz oder teilweise unwirksam sein, so
bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die ganze oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch eine
Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aachen.